Hierzu zählen alle Behandlungsleistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Einschränkung: Eine Leistungserbringung zu Lasten der Krankenkasse erfolgt nur bei zweifelsfreier medizinischer Notwendigkeit. Therapeutische Leistungen ohne zweifelsfreie medizinische Indikation können nur als Sonderleistung erbracht werden und werden nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Brillenverordnung bei Kindern
Brillenempfehlung für Erwachsene
Verordnung von optischen oder elektronischen Sehhilfen bei hochgradiger Sehschwäche
Kontaktlinsenverordnung
Laser bei Nachstar
Netzhaut-Laser
Grüner Star, konservative Therapie, Lasertherapie
Grauer-Star-Operation
Injektionsbehandlung Glaskörper (zum Beispiel bei Makuladegeneration)
Lid-Operationen aller Art
Behandlung Sonderleistungen
Behandlungs- Sonderleistungen ermöglichen bessere und komfortablere Behandlungsergebnisse. Behandlungs-Sonderleistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sondern individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), sie werden daher privat in Rechnung gestellt. Sofern Sie eine oder mehrere dieser Leistungen wünschen, ist immer eine Willensbekundung und Vereinbarung erforderlich. Dieser geht immer eine ausführliche ärztliche Beratung voraus, die Sie in die Lage versetzt, zu entscheiden, was für Sie die richtige Behandlungsleistung ist. Im Einzelnen bieten wir die folgenden Maßnahmen als Behandlungs- Sonderleistung an:
Brillenglasbestimmung für optimierte Brillen in allen Facetten
Kontaktlinsenanpassung und Kontrolle
Multifokallinsen und torische Linsen bei Operation des Grauen Stars (Katarakt)