Eine kassenärztliche Brillenverordnung erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen, die in den amtlichen Hilfsmittelrichtlinien hinterlegt sind. Für den Fall, dass eine kassenärztliche Brillenverordnung nicht möglich ist, erhalten Sie ein Refraktions-protokoll als Ersatz. Das Refraktionsprotokoll dokumentiert den aktuellen Untersuchungsstand und ermöglicht dem Optiker durch entsprechende Interpretation die Anfertigung einer für Sie optimalen Brille. Das Refraktionsprotokoll enthält im Vergleich zur Brillenverordnung weniger Informationen (zum Beispiel keine Ausführungsfestlegung) und lässt dem Optiker daher entsprechend Spielraum bei der Brillenausführung. Sollten Sie diesen Spielraum nicht wünschen und eine private augenärztliche Brillenverordnung wünschen, ist für Regelversicherte eine ergänzende Beratung zur Brillenausführung erforderlich. Diese wird privat berechnet wie auch alle Untersuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Brillenoptimierung bei ausreichender Brillensituation oder einer Brillenoptimierung für Sonderanwendungen wie für PC oder Hobby.